Ein Fall fürs Corona-Museum – oder für die Anklagebank?

Diese Woche flatterte mir ein Brief ins Haus, den meine Krankenversicherung im Verbund mit der Bundesregierung verzapft hat. Bei allem, was uns durch die Plandemie-Maßnahmen zugemutet wird, wundert einen ja kaum noch etwas. Trotzdem: Der Brief hat mich tatsächlich noch einmal auf die sprichwörtliche Palme gebracht.

Bürokratie im Quadrat

Da lässt sich also meine Krankenversicherung dazu benutzen, mir zwei fälschungssichere Berechtigungsscheine für FFP2-Masken zu schicken. Für mich ein Fall von gröbstem Unfug, wenn nicht schlimmer. Da lässt die Bundesregierung für teuer Geld in der Bundesdruckerei fälschungssichere Berechtigungsscheine herstellen, die sie dann mit einem langen Schreiben an die Berechtigten, also auch mich, schickt. Damit darf ich dann in die Apotheke gehen und bekomme an zwei streng voneinander getrennten Daten jeweils 6 Masken ausgehändigt. Und damit die Bürokratie nicht doch zu kurz kommt, sollen jedes Mal 2 Euro Eigenanteil entrichtet werden. Dafür bekomme ich dann jeweils 6 in China hergestellte Masken. Wenn ich Fragen zur Handhabung habe, darf ich eine 0086-Nummer in der Volksrepublik China anrufen.

Atemschutzausrüstung ohne Anleitung

Immerhin befindet sich Text in englischer, wenn schon nicht in deutscher  Sprache auf der Verpackung. Dieser besagt sinngemäß, dass bei falscher Anwendung der Maske Krankheit oder Tod verursacht werden kann („Misuse may cause sickness or death.“). Na prima, solche Produkte erwarte ich – vielleicht von der Bundesregierung, bisher aber eher nicht von meiner Krankenversicherung. Obwohl…, immerhin nennt sie sich ja ehrlicherweise nicht Gesundheitsversicherung…

Wenn man nun denkt, in dem langen Brief hätte die Bundesregierung genug Platz gehabt, auf den ordnungsgemäßen Gebrauch der Maske, Sicherheitsvorkehrungen und die Höchsttragedauer hinzuweisen – Fehlanzeige! Stattdessen steht allen Ernstes, man möge vor dem Gang zur Apotheke die Berechtigungsscheine voneinander trennen, „Das spart Zeit.“ Wessen Zeit? Meine ja wohl nicht…

Hauptsache kompliziert und teuer

Wenn die Bundesregierung bei all dem Irrsinn wenigsten wirtschaftlich handeln würde, hätte sie hochwertige Masken aus inländischer Produktion verpackt bzw. verpacken lassen und mit Trageanleitung von mir aus über die Versicherungen verschicken lassen. Jetzt kommt aber dazu, dass der Nutzen dieser speziellen Masken gegen Infektionen höchst umstritten ist und der wahrscheinliche Schaden einen möglichen Nutzen bei weitem übersteigt. Vor allem bei Kindern und Jugendlichen, deren Lungen noch nicht voll ausgebildet sind.

Zur Krönung wünscht mir die Regierung zum Schluss noch „Bleiben Sie gesund!“ Bisher bin ich das, was ich bei der Regierung und ihren Mitgliedern hochgradig bezweifle. Jedenfalls wandert dieser Beleg einer weiteren Regierungsgroßtat vorläufig als eine besondere Trophäe in mein ganz persönliches Corona-Museum.

Sprachliche Tipps gibt es zum Beispiel in meinen firmeninternen Korrespondenz-Seminaren oder lassen Sie sich von mir beraten.

Ist der Corona-Impfstoff die neue 42?

In der vierteiligen Roman-Trilogie „Per Anhalter durch die Galaxis“ heißt es: Die Antwort auf alle wichtigen Fragen ist „42“. Das sieht die Bundesregierung offensichtlich anders: In einem Eckpunktepapier vom 3. Juni 2020 setzt der Koalitionsausschuss der Bundesregierung unter Punkt 53 fest: „Die Pandemie endet, wenn ein Impfstoff für die Bevölkerung zur Verfügung steht.“ Aha, die Antwort auf eine Virus-Pandemie ist also 53 und damit ein Impfstoff. Und das bei einer Pandemie, die nur aufgrund einer rechtzeitigen Änderung der Pandemie-Kriterien überhaupt als eine solche durchgeht.

Zur Stärkung des Gesundheitssystems ist ein Finanzbedarf von insgesamt  9,75 Milliarden Euro veranschlagt. Allein für die Entwicklung des Impfstoffes sind davon 750 Millionen Euro vorgesehen. Wetten, dass die Hersteller die Impfdosen trotzdem nicht kostenlos abgeben, sondern wie immer einen „guten“ Preis verlangen werden?

Ich weiß nicht, wie es Ihnen damit geht, aber mir fallen sinnvollere Verwendungsmöglichkeiten für dieses Geld ein. Zumal die Wirksamkeit von Impfstoffen gegen Viren zumindest zweifelhaft ist. Dazu kann man aus den Zahlen des Robert-Koch-Instituts herauslesen, dass die Wirksamkeit der bisherigen Grippeimpfungen in den Jahren 2013 bis 2018 im Durchschnitt bei etwa 20 Prozent lag. Dagegen entfalten Placebos durchschnittlich 60 Prozent Wirksamkeit, wenn das Verhältnis zwischen Heilberufler und Patient vertrauensvoll ist.

Wie sinnvoll ist es, gegen ein schnell und unvorhersehbar mutierendes Virus mit einem Impfstoff vorzugehen? Siehe oben.

Vorausgesetzt, es geht tatsächlich um die Gesundheit der Bevölkerung, wäre es da nicht wesentlich zielführender, Geld in die Stärkung des Immunsystems jedes Einzelnen zu investieren? Zusätzlich könnte man statt all der kleinteiligen Subventionen von Kindergeld bis Hartz-IV auch ein Bedingungsloses Grundeinkommen einführen, um die Menschen von Existenzängsten und dem entwürdigenden Ritual der Beantragung zu befreien. Wunderbarer Nebeneffekt wäre der automatische Wegfall einer ausufernden Bürokratie. Naja, man wird ja noch träumen dürfen…

Sprachliche Seuchen – Teil 1: Nachlässigkeiten

Deutsch ist eine Sprache, mit der wir exakt und romantisch, präzise und prägnant formulieren können. Romantische Gedichte und Erzählungen sowie herausragende Wissenschafttexte bezeugen das.

Andererseits können wir unsere Sprache auch nachlässig, fehlerhaft und irreführend einsetzen. Auch hier lassen sich schnell Beweise für manipulative und fehlerhafte Texte finden. Meist reicht ein Blick in Online-Ausgaben von Tages- oder Wochenzeitungen etc.

Falsche Präpositionen

Diese Nachlässigkeit ist meist harmlos, weil der Sinn in der Regel erhalten bleibt. Trotzdem trägt es nicht zum Sprachgefühl der nachwachsenden Generationen bei, wenn Fehler zigfach verbreitet werden.

Erst kürzlich habe ich in einem Wirtschaftsmedium gelesen, dass sich jemand zu etwas entschieden hat. Richtig muss es entweder heißen: Ich entscheide mich für etwas, oder ich entschließe mich zu etwas.

Zugegeben, das sind Feinheiten. Trotzdem lohnt es sich genau zu sein. Schließlich ist der angeführte Fehler auch nur einer von vielen. Noch dazu werden diese Fehler von Journalisten begangen, einer Berufgruppe, deren Hauptwerkzeug die Sprache ist. Wenn diese Fachleute schon mit ihrem Werkzeug nur stümperhaft umgehen können, wen wundert es dann, dass es in anderen Berufs- und Bevölkerungsgruppen teilweise noch schlechter aussieht?

Mengenangaben oft ungenau

Kennen Sie das? Manchmal hat sich ein Verbrauch verdoppelt. Wenn dann darüber berichtet wird, heißt es schon mal: Der Verbrauch stieg um das Doppelte. Nein! Er stieg auf das Doppelte, sonst hätten wir die dreifache Menge verbraucht. Auch hier wird die Angabe allein durch die unpassende Präposition falsch. Und zwar richtig falsch!

Andere Nachlässigkeiten

Hinzu kommen immer öfter auch so unscharfe Begriffe wie zeitnah. In erster Linie bedeutet das Wort zeitgemäß. Wenn ich eine Antwort oder Entscheidung schnell haben will, ist es zielführender, das auch deutlich zu sagen oder zu schreiben. Aus meiner Erfahrung kommt die Zuarbeit schneller, wenn wir schreiben: “Bitte antworten Sie bis zum 25. März”, als wenn wir um zeitnahe Anwort bitten. Und wenn nicht, können wir gleich am nächsten Tag nachhaken. Bei der Angabe “zeitnah” ist das nicht möglich, weil keiner definiert hat, wann das sein soll.

Es gibt noch so viele sprachliche Seuchen, zu denen man viel schreiben könnte. Ich denke, ich werde eine kleine Serie draus machen und immer mal wieder auf das Thema zurückkommen. Wenn Sie Anregungen und Wünsche in der Richtung haben, freue ich mich auf Ihre Hinweise.

Bleiben Sie gesund und lassen Sie sich von keinem Virus anstecken – weder physisch noch sprachlich.

Das Missbrauchsopfer des Monats: der Doppelpunkt

Seit Anfang Januar gilt in Lübecks Verwaltung die Regelung, Texte geschlechtsneutral zu verfassen. Das allein wäre keine Erwähnung wert, wenn die Lübecker Behörden unter diesem Etikett sich und ihren Bediensteten mit der neuen Regelung nicht Rechtschreibfehler verordnen würden: den Doppelpunkt mitten im Wort.

Für Behörden gilt die amtliche Rechtschreibung

Tatsächlich ist die amtliche deutsche Rechtschreibung für Behörden und Schulen verbindlich. Das bedeutet, dass jeder einen Fehler macht, der sich über die amtlichen Regeln hinwegsetzt. Schüler wissen ein Lied davon zu singen.

Nach diesen amtlichen Rechtschreibregeln hat innerhalb eines Wortes weder ein Sternchen, noch ein Doppelpunkt, noch ein Großbuchstabe etwas verloren. Wenn nun also Lübeck seinen Bediensteten abverlangt, statt „liebe Lübecker“, was korrekt wäre, „liebe Lübecker:innen“ und ähnliches zu schreiben, dann verordnet man damit jeweils zwei Verstöße gegen die amtlichen Rechtschreibregeln. Zusätzlich dazu, dass der Doppelpunkt nicht in die Mitte des Wortes gehört, steht nach einem Doppelpunkt regelmäßig ein Leerzeichen.

Mut zur richtigen Schreibweise

Die amtlichen Regeln sind aus meiner Sicht vorrangig vor neuen, lokalen Regelungen, die irgendeinem Zeitgeist oder einer vorrübergehenden Ideologie folgen. Außerdem sind sie Pflicht für Verwaltungen! In dem Zusammenhang kann ich alle öffentlichen Angestellten und sonstigen Bediensteten nur auffordern, ihrer Pflicht zur korrekten Schreibung nachzukommen und damit Zivilcourage zu beweisen. Legen Sie im Zweifel Ihrem Dienstherrn die amtlichen Regeln vor und machen Sie ihn auf seinen Irrtum aufmerksam.

Die beste Quelle für die gültigen Rechtschreibregeln ist der Rat für die deutsche Rechtschreibung, auf dessen Webseite Sie alles finden, was Sie für eine korrekte Rechtschreibung brauchen.

Das gilt natürlich auch für Unternehmen. Bitte lassen Sie sich nicht darauf ein, Texte fehlerhaft zu verfassen, nur weil ihre Kommune Ihnen sonst keinen Auftrag erteilen will. Aus meiner Sicht gewinnen Sie den Prozess, Sie müssen sich nur trauen.

Die Lesbarkeit leidet

Ganz abgesehen davon machen solche Regelverstöße es denjenigen besonders schwer, die gerade erst lesen und schreiben lernen und versuchen, den Sinn von Wörtern und Texten zu erfassen. Und das ging ja schon in der Vergangenheit nicht besonders gut, wie man aus den Pisa-Studien entnehmen kann.

Von zwei am Kommunikationsprozess Beteiligten muss sich immer einer mehr Mühe geben als der andere.  Bei schriftlichen Texten sollte das der Schreiber sein. Denn schließlich wird der Text meist nur von einem Verfasser geschrieben, aber häufig von mehreren bis vielen Lesern gelesen. Das gilt umso mehr bei Texten, die kaum jemand gern freiwillig liest, wie das sicher bei Verwaltungstexten der Fall ist.

Also: Schluss mit dem Unsinn, zurück zur allgemeinverständlichen und lesbaren Schreibweise. Sonst geht es uns mit der Sprache bald so, wie mit den unzähligen nicht kompatiblen Steckverbindungen bei elektr(on)ischen Geräten: wir haben für jede Behörde eine eigene Sprachregelung. Wollen wir das?

Korrekte Rechtschreibung ist mancherorts schädlich

Wenn an Universitäten Abschlussarbeiten schlechter bewertet werden, als es der Inhalt nahelegt, weil der Student seinen Text nicht gendert, ist das eine willkürliche Benachteiligung. Warum?

Amtlich ist amtlich!

Für Schulen und Behörden ist die amtliche deutsche Rechtschreibung verbindlich. Punkt. Die aktuellen Regeln können Sie auf der Webseite des deutschen Rechtschreibrats einsehen.

Jeder Verstoß gegen die amtliche Rechtschreibung ist ein Fehler, der eine schlechtere Bewertung rechtfertigt. Ganz klar. Wer dagegen seine Texte fehlerfrei im Sinne der gültigen Rechtschreibregeln verfasst, hat aus meiner Sicht Anspruch auf die dem Inhalt angemessene Note. Wenn er die nicht bekommt, sollte er sich wehren. Zur Not gerichtlich. Schließlich hängt unter Umständen seine Zukunft von diesem Abschluss ab.

Jetzt können Sie einwenden, dass die Hochschule sich Regeln geben kann und diese dann von den Studenten eingehalten werden müssen. Ja und nein. Hochschulen sind Schulen. Sie können sich nicht einerseits beschweren, dass Studienanfänger die deutsche Sprache nicht studierreif beherrschen und andererseits verlangen, willkürliche Fehler einzubauen. Das ist schizophren.

Wo bleibt derWiderstand der Jugend?

Das ist die eine Seite. Die andere ist: Wenn sich bereits junge Leute aus Opportunismus an unsinnige Regeln halten, woher sollen dann noch mündige Bürger kommen? Wo bleibt da die Widerständigkeit der Jugend?

Rechtschreibung formt sich im Gebrauch

Sollte sich eine der sogenannten gendersensiblen Schreibweisen mit der Zeit durchsetzen, weil viele Schreiber sie übernommen haben, wird diese neue, dann breit akzeptierte Schreibweise sicher in die amtlichen Regeln übernommen. Aber eben erst dann. Bis dahin sollten sich gerade Hochschulen aus diesem Prozess heraushalten. Ich sage das so deutlich, weil mir die Inflation an Professuren für Gender Studies politisch und ideologisch motiviert vorkommt. Sprache sollte die Mehrheit der Sprecher und Schreiber weiterentwickeln, nicht selbsternannte Eliten. Lesen dazu auch meinen Beitrag zur gendergerechten Sprache.

Wenn die Mehrheit der Schreiber für etwas einen neuen Ausdruck sucht, wird er entstehen. Das zeigt unter anderem die Jugend. Sie hat noch jedesmal wieder neue Begriffe geprägt, um sich von den Alten abzusetzen und Neues adäquat auszudrücken. Das den Älteren gefallen oder auch nicht. So entwickelt sich Sprache weiter. Und natürlich immer dann, wenn wir etwas Neues erfunden, entwickelt oder entdeckt haben. Auch dann finden wir einen Namen dafür. Das hat bisher immer geklappt, da muss sich keine Hochschule oder Behörde einmischen. Die Hochschulen können immer nach Veränderungen gern untersuchen, wie es zu den Änderungen kam. Dafür haben wir sie, unter anderem.